KFZ-Sachverständigenbüro Ferdinand Götz

Sie hatten einen Unfall oder haben Fragen zu Ihrem Fahrzeugwert? Das ist oft stressig. Hier finden Sie schnelle und klare Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema KFZ Gutachten.

Nach einem Unfall sollten Sie immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter wählen und keinen, der von der Versicherung geschickt wird. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige in Ihrer Nähe ist, schnell reagiert und Erfahrung mit Haftpflichtschäden, Totalschäden und Nutzungsausfall hat. Ich biete Besichtigungen im Raum Kitzingen, Würzburg, Schweinfurt, Haßfurt, Bamberg und Umgebung an. Sie erhalten Ihr Gutachten meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden – zuverlässig, neutral und rechtssicher.

Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen mehrere Partner zur Seite:

Der unabhängige Kfz-Gutachter erstellt das Gutachten und ermittelt die Schadenhöhe.

Ein Verkehrsrechtsanwalt, den ich Ihnen gerne empfehle, übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung.

Die Werkstatt, die ich Ihnen gerne empfehle, führt die fachmännische Reparatur durch.

Ja. Ich bin Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe. Ich bin tätig im Raum Kitzingen, Würzburg, Schweinfurt, Haßfurt, Bamberg und der gesamten Umgebung. Ich komme direkt zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort. So sparen Sie Zeit und müssen sich um nichts kümmern. Auch bei weiteren Entfernungen finden wir eine Lösung. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe suchen.

Bei einem Haftpflichtschaden nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten.

Sie zahlen nichts. Die Gutachterkosten gehören laut Rechtsprechung zum erstattungsfähigen Schaden.

Ein professionelles Kfz-Gutachten dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden. Nach der Fahrzeugbesichtigung erstelle ich das vollständige Gutachten mit allen wichtigen Angaben: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall. Im Raum Kitzingen, Würzburg und Schweinfurt biete ich kurzfristige Termine an, oft noch am selben Tag.

Beauftragen Sie den Gutachter direkt nach dem Unfall, bevor die gegnerische Versicherung aktiv wird. Nur so wird der Schaden neutral und vollständig erfasst.

Ein freier Sachverständiger sichert alle wichtigen Werte: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und Wertminderung.

Ja. Sie haben das Recht, den Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl. Die Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Ich arbeite unabhängig von Versicherungen und vertrete ausschließlich Ihre Interessen.

Ein Kfz-Gutachten lohnt sich ab etwa 750 Euro Schadenhöhe.

Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.

Ich berate Sie, welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Sie kontaktieren mich telefonisch, direkt über WhatsApp, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin zur Fahrzeugbesichtigung.

Ich erfasse alle sichtbaren und verdeckten Schäden, dokumentiere diese mit Fotos und berechne die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.

Das Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden digital oder auf Wunsch in Papierform.

In der Regel reguliert die Versicherung den Schaden innerhalb von 7 bis 30 Tagen nach Erhalt des Gutachtens. Ein professionelles und vollständiges Gutachten sorgt für eine schnelle und reibungslose Abwicklung.

Nein. Ich übernehme auf Wunsch die Weiterleitung des Gutachtens an die Versicherung, die Werkstatt oder an einen Anwalt.

So sparen Sie Zeit und vermeiden Rückfragen.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden vergleiche ich den Wiederbeschaffungswert mit dem Restwert. Die Differenz bildet Ihre Entschädigungssumme.

Eine Reparatur ist trotzdem möglich, wenn sie die 130 %-Grenze nicht überschreitet.

Alle Werte werden nachvollziehbar im Gutachten dargestellt.

Ja. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, steht Ihnen Ersatzmobilität zu, entweder durch einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.

Beides wird im Gutachten angegeben und kann direkt über die Versicherung abgerechnet werden.

Versicherungen lassen Gutachten häufig durch eigene Prüfstellen prüfen.

Ich kontrolliere diese Kürzungen und informiere Sie, wenn Abzüge unberechtigt sind.

Bei Bedarf kann ich Ihnen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt empfehlen.

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Das Werkstattwahlrecht liegt bei Ihnen, nicht bei der Versicherung. Bei Bedarf kann ich Ihnen eine Werkstatt meines Vertrauens empfehlen.

So sichern Sie Qualität und Werterhalt Ihres Fahrzeugs.

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie den Schaden nicht reparieren, sondern erhalten die Reparaturkosten netto (ohne Mehrwertsteuer) ausgezahlt.

Die Grundlage dafür bildet das erstellte Kfz-Gutachten.

Beim Haftpflichtschaden (unverschuldet) beauftragen Sie selbst den Gutachter Ihrer Wahl. Beim Kaskoschaden (selbstverschuldet, Wildschaden oder z.B. Vandalismusschäden) bestimmt Ihre Versicherung den Sachverständigen.

Ich erkläre Ihnen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall richtig ist.

Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr vollständiges Kfz-Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden. Sie bekommen es als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich in Papierform.

Ich erstelle Kfz-Gutachten im gesamten Raum Kitzingen, Schweinfurt und Würzburg, Haßfurt, Bamberg, sowohl in der Stadt als auch im Landkreis.

Auf Anfrage sind auch weitere Anfahrten möglich.

Kontaktieren Sie mich, und wir finden gemeinsam eine Lösung.