GUT ZU WISSEN
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Ein Unfall ist oft mit Stress und Unsicherheit verbunden. Damit Sie schnell wieder den Kopf frei haben, habe ich hier die häufigsten Fragen meiner Kunden für Sie beantwortet. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, zögern Sie nicht, mich direkt anzurufen – ich berate Sie gerne persönlich und unverbindlich.
Kosten & Erstattung
Bei einem Haftpflichtschaden nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten.
Sie zahlen nichts. Die Gutachterkosten gehören laut Rechtsprechung zum erstattungsfähigen Schaden.
Ein Kfz-Gutachten lohnt sich ab etwa 750 Euro Schadenhöhe. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
Ich berate Sie, welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Das ist eine gute Nachricht, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen! Normalerweise zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden keine Reparatur mehr.
Die 130%-Regel ist die Ausnahme: Sie dürfen Ihr Auto trotzdem vollständig reparieren lassen, solange die Reparaturkosten den Fahrzeugwert um maximal 30 % übersteigen.
Voraussetzung: Das Fahrzeug wird fachgerecht (gemäß Gutachten) instand gesetzt und Sie nutzen es danach mindestens 6 Monate weiter. Als Ihr Gutachter kalkuliere ich genau, ob Ihr Fall in diese Regelung passt, damit Sie Ihr Auto behalten können.
Ja. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, steht Ihnen Ersatzmobilität zu, entweder durch einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Beides wird im Gutachten angegeben und kann direkt über die Versicherung abgerechnet werden.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie den Schaden nicht reparieren, sondern erhalten die Reparaturkosten netto (ohne Mehrwertsteuer) ausgezahlt.
Die Grundlage dafür bildet das erstellte Kfz-Gutachten.
Ablauf & Organisation
Ein professionelles Kfz-Gutachten dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden. Nach der Fahrzeugbesichtigung erstelle ich das vollständige Gutachten mit allen wichtigen Angaben: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall. Im Raum Kitzingen, Würzburg und Schweinfurt biete ich kurzfristige Termine an, oft noch am selben Tag.
Ich bin in der gesamten Region Mainfranken für Sie im Einsatz. Mein Kerngebiet umfasst die Räume Kitzingen, Würzburg, Schweinfurt, Haßfurt und Bamberg sowie das jeweilige Umland. Da ich als mobiler Sachverständiger arbeite, komme ich für die Besichtigung direkt zu Ihnen, in die Werkstatt oder zum Unfallort. Sollte Ihr Fahrzeug weiter entfernt stehen, sprechen Sie mich gerne an – wir finden sicher eine Lösung.
Beauftragen Sie den Gutachter direkt nach dem Unfall, bevor die gegnerische Versicherung aktiv wird. Nur so wird der Schaden neutral und vollständig erfasst.
Ein freier Sachverständiger sichert alle wichtigen Werte: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall und Wertminderung.
Sie kontaktieren mich telefonisch, direkt über WhatsApp, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin zur Fahrzeugbesichtigung.
Ich erfasse alle sichtbaren und verdeckten Schäden, dokumentiere diese mit Fotos und berechne die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert.
Das Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden digital oder auf Wunsch in Papierform.
In der Regel reguliert die Versicherung den Schaden innerhalb von 7 bis 30 Tagen nach Erhalt des Gutachtens. Ein professionelles und vollständiges Gutachten sorgt für eine schnelle und reibungslose Abwicklung.
Nein. Ich übernehme auf Wunsch die Weiterleitung des Gutachtens an die Versicherung, die Werkstatt oder an einen Anwalt.
So sparen Sie Zeit und vermeiden Rückfragen.
Ihr Recht & Die Versicherung
Ja. Sie haben das Recht, den Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie freie Gutachterwahl. Die Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Ich arbeite unabhängig von Versicherungen und vertrete ausschließlich Ihre Interessen.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Das Werkstattwahlrecht liegt bei Ihnen, nicht bei der Versicherung. Bei Bedarf kann ich Ihnen eine Werkstatt meines Vertrauens empfehlen. So sichern Sie Qualität und Werterhalt Ihres Fahrzeugs.
Weil die Versicherung wirtschaftliche Interessen verfolgt. Ein von der Versicherung geschickter Gutachter vertritt deren Interessen – nämlich Kosten zu sparen. Ich hingegen vertrete ausschließlich Ihre Interessen. Ich stelle sicher, dass auch versteckte Mängel, die Wertminderung und der Nutzungsausfall vollständig berücksichtigt werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen mehrere Partner zur Seite:
- Der unabhängige Kfz-Gutachter erstellt das Gutachten und ermittelt die Schadenhöhe.
- Ein Verkehrsrechtsanwalt übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung.
- Eine Kfz-Werkstatt führt die fachmännische Reparatur durch.
Sollten Sie Hilfe bei der Wahl eines Anwalts oder einer Werkstatt benötigen, kann ich Ihnen entsprechende Empfehlungen geben.
Versicherungen lassen Gutachten häufig durch eigene Prüfstellen prüfen. Ich kontrolliere diese Kürzungen und informiere Sie, wenn Abzüge unberechtigt sind. Bei Bedarf kann ich Ihnen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt empfehlen.
Beim Haftpflichtschaden (unverschuldet) beauftragen Sie selbst den Gutachter Ihrer Wahl. Beim Kaskoschaden (selbstverschuldet, Wildschaden oder z.B. Vandalismusschäden) bestimmt Ihre Versicherung den Sachverständigen.
Ich erkläre Ihnen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall richtig ist.

