Beim Haftpflichtschaden (unverschuldet) beauftragen Sie selbst den Gutachter Ihrer Wahl. Beim Kaskoschaden (selbstverschuldet, Wildschaden oder z.B. Vandalismusschäden) bestimmt Ihre Versicherung den Sachverständigen.
Ich erkläre Ihnen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall richtig ist.


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