Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. Das Werkstattwahlrecht liegt bei Ihnen, nicht bei der Versicherung. Bei Bedarf kann ich Ihnen eine Werkstatt meines Vertrauens empfehlen. So sichern Sie Qualität und Werterhalt Ihres Fahrzeugs.


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